Im Folgenden haben wir, die uns am häufigsten gestellten Fragen zur Regelbetreuung/ BuS- Betreuung aufgeführt. Wir hoffen diese können Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen. Sollten Sie weiterhin unbeantwortete Fragen haben, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
1. Welche Aufgaben hat der Betriebsarzt?
Der Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner unterstützt die Unternehmen, für die er tätig ist, in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Er hilft bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb und ermittelt, welchen Einfluss die Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Er berät Unternehmer und Beschäftigte bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge, zum Beispiel bei drohenden Gesundheitsgefahren durch gefährliche Stoffe, Lärm, Infektionen, Stress oder Suchterkrankungen, sowie bei Fragen zur Ergonomie. Der Betriebsarzt soll das Unternehmen regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen besuchen und seine Tätigkeit dokumentieren. Er führt in der Regel auch die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durch, die allerdings nicht zu den Leistungen im Rahmen der Arbeitsschutzbetreuung zählen.
2. Sind die Kosten für den Betriebsarzt, in dem Angebot von IHG für die Regelbetreuung, im Preis inbegriffen?
Nein, die anfallenden Kosten durch den Betriebsarzt sind nicht im Angebot inbegriffen. Das IHG bietet keinerlei betriebsärztliche Leistungen an. Sie müssen mit einem Betriebsarzt Ihrer Wahl hierzu eigene vertragliche Vereinbarungen treffen. Gerne empfehlen wir Ihnen auf Anfrage mit uns kopierenden Betriebsärzte.
Die Abrechnung der betriebsärztlichen Leistungen erfolgt durch den jeweiligen Betriebsarzt, nach vorhergehender Beauftragung durch Ihr Unternehmen.
3. Wie wird der Betriebsarzt ausgewählt?
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind nur Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zugelassen. Sowohl niedergelassene Arbeitsmediziner als auch überbetriebliche arbeitsmedizinische Dienste können beauftragt werden.
4. Kooperiert das Institut auch mit einem Betriebsarzt in meiner Region?
Das IHG arbeitet mit Zusammenarbeit mit Betriebsärzten in Offenburg, Karlsruhe, München und Stuttgart zusammen.
5. Welche Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) soll die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Unternehmen, für die sie tätig sind, in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung unterstützen. Sie hilft dabei, Gesundheitsgefahren im Betrieb aufzudecken, sie zu reduzieren und im besten Fall ganz abzustellen. Sie berät bei besonderen Anlässen in sicherheitsrelevanten Fragen, zum Beispiel wenn Arbeitsplätze neu geschaffen oder umgestaltet, besondere Geräte und Maschinen angeschafft oder Arbeitsweisen erheblich verändert werden. Die Fachkraft soll das Unternehmen regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen besuchen und ihre Tätigkeit dokumentieren.
6. Fallen weitere Kosten bei der Regelbetreuung innerhalb der fünf Jahre an?
Das Institut stellt keine weiteren Kosten in Rechnung. Der Rechnungsbetrag der Regelbetreuung ist für fünf Jahre einmal fällig. Es fallen keine weiteren Kosten für ihren Betrieb an.